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Wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden, dann haftet Ihr Arbeitgeber für den entstandenen materiellen sowie immateriellen Schaden, auch wenn er den Arbeitsunfall nicht selbst verursacht hat. Ferner haben Sie mindestens Anspruch auf ein Drittel des entstandenen Schadens, und dies auch im Fall, dass nachgewiesen werden kann, dass Sie den Unfall mitzuverschulden haben. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen jedoch die Mitschuld beweisen. Als Arbeitnehmer müssen Sie keine Angst davor haben, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Forderungen nicht bezahlt. Ihr Arbeitgeber ist nämlich im Fall für die Verantwortung bei enstandenen Schäden des Arbeitnehmers gesetzlich versichert.

Die Entschädigung sollte problemlos verlaufen. Aber aus unserer über zwanzigjährigen Erfahrung wissen wir, dass die Forderungen des Arbeitnehmers häufig nicht zufriedenstellend erledigt werden. Hier besteht oftmals Uneinigkeit bezüglich der gesetzlichen Ansprüche sowie der Höhe des Anspruchs. Die Höhe des Anspruchs wird seitens des Arbeitgebers oftmals niedriger sowie nicht korrekt eingestuft und bewertet.

Wir raten Ihnen, sich nicht mit der angebotenen Entschädigung des verantwortlichen Versicherungsunternehmens zufriedenzugeben. Hierzu gehöhrt entweder das Versicherungsunternehmen Česká pojišťovna, a.s. oder die Kooperativa pojišťovna, a.s. Haben Sie keine Angst vor einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber. Er muss verstehen, dass Sie nach dem vollständigen Schadensersatzanspruch streben. Zögern Sie daher nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren.

Sie können auch an einer Berufskrankheit erkranken. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unsere Vorgehensweise:

Die Ansprüche machen wir beim Arbeitgeber sowie bei der Versicherung außergerichtlich geltend. Falls es uns auf diesem Wege nicht gelingt, die Ansprüche in voller Höhe durchzusetzen, dann empfehlen wir Ihnen, die Ansprüche per Rechtsweg geltend zu machen.

 

Was wir von Ihnen benötigen:

Absolute Kooperation und dies insbesondere bei der Protokollierung des Arbeitsunfalls. Ferner benötigen wir die komplette Patientenakte, inkl. jeglicher Korrespondenz mit der Versicherung. Falls Sie keine Unterlagen haben, dann können wir diese für Sie einholen.

Persönliche Beratung:

Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 8.30 bis 16.30 Uhr zur Verfügung.

Damit wir uns Ihnen vollkommen zuwenden können, bitten wir Sie darum, vorab einen Besuchstermin in unserer Anwaltskanzlei zu vereinbaren. Kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch unter 224 240 999 oder per Kontaktformular.