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Ein Rechtsstreit ist nichts Angenehmes. Er dauert oftmals lange und belastet den Menschen sowohl finanziell als auch zeitlich. Ein modernes Gerichtsverfahren sollte maximal effektiv sein und eine angemessene Verfahrensdauer aufweisen.

Im Falle einer unangemessen langen Verfahrensdauer und den hierdurch entstandenen Schäden für Sie, sind wir bereit, Gebrauch vom Recht auf eine Entschädigung zu machen. Jedes Gerichtsverfahren dauert eine bestimmte Zeit, es ist jedoch unzulässig, grundlos das Verfahren hinauszuzögern.

Durch jedes Hinauszögern entsteht ein Anspruch auf Entschädigung und dies für alle Prozessbeteiligten.

Denken Sie daran, dass der Anspruch auf die Entschädigung wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens nach 6 Monaten verjährt ist. Die Frist beginnt mit dem Tag, wo das Urteil rechtskräftig verkündet wurde.

Ein nicht-rechtmäßiges Urteil und eine nicht-rechtmäßige Strafverfolgung ist eine der bitersten Momente jedes Menschen. In dieser Situation ist der Mensch hoffnungslos verzweifelt und benötigt Hilfe. Ein Gerichtsurteil in der die Unschuld beziehungsweise das Strafverfahren eingestellt oder sogar das Urteil geändert wird, ist nur eine kleine Entschädigung sowie Sieg.

In solchen Fällen kann man eine Entschädigung fordern, z. B. für den entgangenen Einkommens- oder Gewinnverlust, aber auch für immaterielle Schäden. Wir sind Experten auf diesem Gebiet und helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen.

Unsere Vorgehensweise und was wir von Ihnen benötigen:

Den Anspruch auf Entschädigung machen wir außergerichtlich gegenüber dem Justizministerium der Tschechischen Republik bzw. einem anderen Ministerium geltend. Falls der Klient im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens nicht die vollständige Entschädigung erhält, dann machen wir vom Rechtsweg Gebrauch. Das Gerichtsverfahren ist von den Gerichtsgebühren befreit.

www.idnes.cz – Generäle wurde zu Unrecht verurteilt, jetzt erhalten sie eine Entschädigung von mehreren Millionen.  

Persönliche Beratung:

Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 8.30 bis 16.30 Uhr zur Verfügung.

Damit wir uns Ihnen vollkommen zuwenden können, bitten wir Sie darum, vorab einen Besuchstermin in unserer Anwaltskanzlei zu vereinbaren. Kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch unter 224 240 999 oder per Kontaktformular.