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Das Vertrauen in Ärzte ist hoch. Aber auch Ärzte können Fehler machen. Ist der Arzt in einem Angestelltenverhältnis, dann haftet für den Verstoß der Leistungspflicht des Arztes sowie dem hiermit entstanden Schaden an der Gesundheit und dem Körper des Patienten die Gesundheitseinrichtung, wo der Arzt beschäftigt ist. In der Regel kommt es bei einem Behandlungsfehler durch den Arzt zu einem Gesundheitsschaden, einem Wert, der nicht ersetzbar ist. Wir haben auf diesem Gebiet sehr viel Erfahrung bei der Vertretung geschädigter Personen. Wir haben auch keine Angst davor, ein Rechtsverfahren gegen eine renomierte Klinik einzuleiten. Ferner gehen wir auch den Weg der außergerichtlichen Einigung und falls diese nicht möglich ist, dann erheben wir die Ansprüche per Gerichtsweg.

www.ihned.cz Der Arzt ist kein Gott mehr – immer häufiger beklagen sich Patienten wegen der Behandlung. Am meisten stört sie die schlechte Kommunikation.

Unsere Vorgehensweise:

Zunächst versuchen wir die komplette Patientenakte einzuholen. Anschließend konsultieren wir den Fall mit Gutachtern und Spezialisten, die mit uns zusammenarbeiten. Wir versuchen auch mit der Gesundheitseinrichtung sowie deren Versicherung zu verhandeln. Die Ansprüche machen wir parallel auch in einem Strafverfahren geltend.

Persönliche Beratung:

Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 8.30 bis 16.30 Uhr zur Verfügung.

Damit wir uns Ihnen vollkommen zuwenden können, bitten wir Sie darum, vorab einen Besuchstermin in unserer Anwaltskanzlei zu vereinbaren. Kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch unter 224 240 999 oder per Kontaktformular.