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Ein tragisches Lebensereignis ist der Verlust einer nahestehenden Person und dies insbesondere in der Situation, wo der Verlust durch eine dritte Person verursacht wurde. Es kann sich dabei um Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldansprüche für den eingetreten Tod infolge eines Verkehrs- oder Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder der unterlassenen Hilfeleistung handeln. Die Höhe des Anspruchs ist individuell. Wir haben sehr viel Erfahrung bei der Vertetung von Hinterbliebenen und denken auch an alle Personen, die einen Anspruch auf eine kleine Entschädigung haben.

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen gehen wir auch bei Minderjährigen sowie volljährigen Kindern gleichermaßen vor. Zur Selbstverständlichkeit gehört auch die Geltendmachung von Ansprüchen, die in Zusammenhang mit der Beerdigung zusammenhängen.

Unsere Vorgehensweise:

Zunächst verhandeln wir mit dem Schädiger bzw. dessen Versicherung außergerichtlich. Die Ansprüche machen wir parallel auch im Rahmen eines Strafverfahrens geltend. In der Regel erzielen wir einen teilweisen Schadensersatz sowie Schmerzensgeld für die Hinterblieben. Nach Beratung mit dem Klienten machen wir den rechstlichen Anspruch per Rechtsweg geltend.

www.ihned.cz – Für den Tod eines Kindes bezahlen sie Millionen – die Gerichte verhängen für den Tod auf der Straße immer höhere Entschädigungssummen.

Persönliche Beratung:

Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 8.30 bis 16.30 Uhr zur Verfügung.

Damit wir uns Ihnen vollkommen zuwenden können, bitten wir Sie darum, vorab einen Besuchstermin in unserer Anwaltskanzlei zu vereinbaren. Kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch unter 224 240 999 oder per Kontaktformular.